Das Fällen von Bäumen unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen, die genau festlegen, wann und unter welchen Bedingungen Bäume gefällt werden dürfen. Häufig benötigen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (z. B. 80 cm in 1 Meter Höhe) eine Genehmigung. Grundsätzlich gilt, dass Bäume nur außerhalb der Brutzeit zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar gefällt werden dürfen, um die Tierwelt zu schützen. Es ist ratsam, vor einer Fällung die örtlichen Vorschriften zu prüfen oder einen Fachbetrieb zu beauftragen, der die gesetzlichen Anforderungen kennt.

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