Das Fällen von Bäumen unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen, die genau festlegen, wann und unter welchen Bedingungen Bäume gefällt werden dürfen. Häufig benötigen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (z. B. 80 cm in 1 Meter Höhe) eine Genehmigung. Grundsätzlich gilt, dass Bäume nur außerhalb der Brutzeit zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar gefällt werden dürfen, um die Tierwelt zu schützen. Es ist ratsam, vor einer Fällung die örtlichen Vorschriften zu prüfen oder einen Fachbetrieb zu beauftragen, der die gesetzlichen Anforderungen kennt.
Rechtliche Vorgaben für Zäune: Was ist erlaubt?
Beim Bau eines Zauns sind örtliche Vorschriften zu beachten. In vielen Gemeinden gibt es Regelungen zur maximalen Höhe und zu den Materialien. Sichtschutzzäune, die höher als 1,80 Meter sind, erfordern in einigen Regionen eine Baugenehmigung. Read more…