Die Baumschutzverordnung dient dem Erhalt alter und wertvoller Bäume in Städten und Gemeinden. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind – in der Regel ab einem bestimmten Stammumfang (z. B. 60 oder 80 cm). Geschützte Bäume dürfen nur mit einer Genehmigung entfernt oder stark beschnitten werden. Ausnahmen gibt es bei akuter Gefahr, etwa durch Sturmschäden oder kranke Bäume. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Daher ist es wichtig, vor Maßnahmen an geschützten Bäumen Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten.

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