Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September stark zurückzuschneiden oder zu roden. Der Grund dafür ist der Schutz von brütenden Vögeln, die in dieser Zeit ihre Nester in Hecken und Sträuchern bauen. Leichte Formschnitte, die nicht in die Brutplätze eingreifen, sind jedoch erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen empfindliche Bußgelder. Daher ist es wichtig, Heckenpflege außerhalb der Schonzeit zu planen. Professionelle Gartenfirmen achten auf die gesetzlichen Vorgaben und schneiden Ihre Hecken fachgerecht und gesetzeskonform.

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